Steuer-Splitting für Homosexuelle kommt ohne Schäubles Segen

In einem offenen Brief bat ich Bundesfinanzminister Schäuble mir zu erklären, warum genau er die steuerliche Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe zu blockieren versucht, obwohl sich seine Länderkollegen bereits darauf verständigt hatten.  Erwartungsgemäß antwortete er mir nicht selbst und wenig überraschend erhielt ich keine persönliche Antwort, in der auch nur im Entferntesten auf meine (großartigen!) Argumente eingegangen würde. Sondern folgende:

“… ich bedanke mich für Ihre offenen Worte. In der Sache, also zur Stellung der Lebenspartner im Einkommensteuerrecht, ist das Bundesfinanzministerium öffentlich positioniert (siehe beigefügter Link; BT-Drs. 17/3009, S. 6, Antwort zur Frage 12).

Die Bundestagsdrucksache mit der Position des Bundesfinanzministerium können Sie gerne über den beigefügten Link einsehen: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/030/1703009.pdf.

Unserem Haus ist es von besonderer Bedeutung, zunächst den Ausgang der beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren abzuwarten (2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06 und 2 BvR 288/07).  “

Für alle, denen gerade nicht der Sinn danach steht, sich in das 12-seitige PDF zu vertiefen hier eine Zusammenfassung der relevanten Punkte:

  • Wie befürchtet wird auf den besonderen Schutz der Ehe als “typische Grundlage der Familie mit Kindern” verwiesen, obwohl ich diesen in meinem Brief als überholt dargestellt habe.
  • Dass die Splittingregelung überaus treffsicher ist wird daran vorgeführt, dass 90% des Splittingvolumens auf Ehepaare mit Kindern entfallen.
  • Es wird seitens der Bundesregierung aber auch eingeräumt, dass in Ehen ohne Kinder in der Regel beide Partner berufstätig sind, so dass die Nutzung der Splittingregelung keinen großen Nutzen bringen würde.

Dass dies in homosexuellen Partnerschaften in aller Regel ebenso ist, wird freilich nicht gesagt. Weil es von dort aus nämlich nur noch ein Gedanke zur wenig schmeichelhaften Erkenntnis ist, dass es in der Diskussion überhaupt nicht um die Vermeidung von Steuerausfällen sondern um die Zementierung von Diskriminierung geht.

Auf die Frage, welche steuerlichen Mindereinnahmen aus den 2010 erfolgten Gleichstellungen im Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht resultieren heißt es nämlich an anderer Stelle:

“Die vollständige Gleichstellung von Lebenspartnern und Ehegatten im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer nach dem sich derzeit im parlamentarischen Verfahren befindlichen Gesetzentwurf eines JStG 2010 führt zu geringen nicht bezifferbaren Steuermindereinnahmen in einer nicht quantifizierbaren Zahl von Fällen.

Was die Gleichbehandlung im Einkommenssteuerrecht angeht, wolle die Bundesregierung jedoch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes abwarten. Dies gilt inzwischen jedoch nur noch für den CDU-Teil der Bundesregierung, wie aus dem letzte Woche versandten Brief der FDP-Minister Rößler und Leutheusser-Schnarrenberger an Schäuble hervorgeht.

Die Finanzministerien der Länder indes verwechseln Regieren nicht mit dem Verfassen offener Briefe an den Koalitionspartner sondern machen Nägel mit Köpfen. Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz wollen den Splittingtarif ab sofort auch für eingetragene Lebenspartner anwenden. Das Finanzministerium von Nordrhein-Westfahlen vermeldete offiziell:

 “Auf Initiative von Nordrhein-Westfalen wurde auf Bund/Länder-Ebene beschlossen, den Einsprüchen von eingetragenen Lebenspartnerschaften gegen die Ablehnung des Splittingtarifes im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes stattzugeben. Der Splittingtarif kann damit vorläufig bis zur Entscheidung in der Hauptsache gewährt werden.”

Womit der nächste Endgegner im harten Ringen um die Gleichberechtigung von Schwulen und Lesben endlich bezwungen wäre. Sie werden schon darüber hinweg kommen, Herr Dr. Schäuble.

(Quellen: queer.de, Bundesdrucksache 17/3009, Finanzministerium NRW)