Wer? Gerechtigkeit?

Wann immer ich irgend wo aufschnappe, dass mal wieder ein Junger Mann den Mut, die Nerven und das nötige Kleingeld hat, die himmelschreiende Ungerechtigkeit der deutschen Wehrpflicht gerichtlich verhandeln zu lassen, meditiere ich noch am gleichen Abend eine Stunde lang darüber, um dem heroischen Pazifisten universelle Kraft zu schicken und Justitia endlich zur Vernunft zu bringen.

Jedes Mal denke ich, diesmal stehen die Chancen prima. Und der Mond. Und die Sterne. Mir persönlich fällt ja schon seit Jahren kein einziges Argument mehr ein, mit dem man die Wehrpflicht in ihrer jetzigen Form ernsthaft rechtfertigen könnte. Und außerdem fühlt sich das Versenden universeller Energie wahnsinnig gut und intensiv an, so gut, dass ich meine, dass eigentlich gar nichts mehr schief gehen kann.

Jedes Mal allerdings, werde ich eines Besseren belehrt. Universelle Energie nützt gar nichts. Die kann man nicht einmal in der Pfeife rauchen. Aber Vernunft hilft offenbar auch nur wenig.

In der Klage, die ja nun gestern vom Bundesverfassungsgericht abgeschmettert wurde, ging es ja leider gar nicht um Sinn und Unsinn der Wehrpflicht an sich, sondern nur darum, dass es der inzwischen 20-jährige Kläger nicht einsehen konnte, dass der Kelch der Einberufung an vier seiner Kumpels vorübergeht, und ausgerechnet er nun neun Monate lang daraus trinken soll, nur weil er der 5. ist. Kater garantiert.

Offenbar war die Klageschrift aber schlampig formuliert, weil dieses Verhältnis auch Zivildienstleistende und Wehruntaugliche mit einbezieht, die in dieser Berechnung aber nichts zu suchen haben, weil sie – Zackig! Zackig! – in die Krankenhäuser gehören, um dort Nachtschichten auf der Pflegestation zu schieben, oder gezwungen werden, ihre Jugend auf einem Rasenmähertraktor zu vergeuden, mit dem sie garantieren, dass die Ferienlager unserer Republik schön ordentlich bleiben.

Dabei muss man gar nicht lange recherchieren, um die Pflicht zum Dienst an der Waffe oder an den schlecht bezahlten Rändern der Gesellschaft als skandalös diskriminierend zu entlarven. Im Artikel 3 Absatz 2 unseres gern zitierten Grundgesetzes heißt es nämlich:

Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

Artikel 12 Absatz 2 erklärt weiterhin:

Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.

Im Artikel 12a Absatz 4 steht dann jedoch plötzlich:

Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an zivilen Dienstleistungen im zivilen Sanitäts- und Heilwesen sowie in der ortsfesten militärischen Lazarettorganisation nicht auf freiwilliger Grundlage gedeckt werden, so können Frauen vom vollendeten achtzehnten bis zum vollendeten fünfundfünfzigsten Lebensjahr durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu derartigen Dienstleistungen herangezogen werden. Sie dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden.

Was ist also falsch im folgenden Bild?

Das riecht mir doch nach einer 1A-Gelegenheit ein neues Preisausschreiben auszuloben:
Wer es schafft, mir auch nur ein schlüssiges Argument dafür zu liefern, warum es fair sein könnte, dass unser Staat nach wie vor willkürlich junge Männer dazu zwingen kann neun Monate ihres Lebens mit einem zweifelhaften Pflichtdienst zu vergeuden, der ihre persönliche Lebensplanung knallhart unterbricht, während Frauen in dieser Zeit völlig frei ihre Karriere, Selbstfindung oder Familienplanung vorantreiben können, dem backe ich einen spitzenmäßigen Guglupfhelm mit Rumrosinen und Zitronenglasur.

Eine Pappkrone für Volker Kauder!

Auch der Vorsitzende der CDU/CSU Bundestagsfraktion hat eine nebulös-morastige Meinung zum Thema, deren Äußerung er sich nicht verkneifen kann:

“Es gibt auch andere wissenschaftliche Erkenntnisse. Volles Adoptionsrecht für Schwule und Lesben widerspricht den Interessen von Kindern.”

Nun ist es keine Neuigkeit, dass der Beleg fast jeder auch noch so hanenbüchenen Meinung zuerst davon abhängt, ob man das nötige Kleingeld dafür hat, die Studie in Auftrag zu geben, die sie belegt. So muss sich auch die von Bundesjustizministerin Zypries in Auftrag gegebene Studie diesen Vorwurf gefallen lassen. Robin Alexander von Der Welt zum Beispiel findet nämlich, dass Sie wie die meisten Studien zum Adoptionsrecht für Homosexuelle die “Kein-Unterschied-Doktrin” verfolgt, obwohl es freilich sehr gravierende Unterschiede zwischen homo- und heterosexuellen Eltern gäbe. Was, soweit ich die Debatte verfolgt habe übrigens auch niemand bestreitet.


Was hingegen durchaus streitbar bleibt, ist die Frage auf welche Studien sich Herr Kauder denn bezieht und welche “anderen wissenschaftlichen Erkenntnisse” es sind, die mir bisher vorenthalten blieben. Selbstverständlich habe ich diese Frage Herrn Kauder persönlich gestellt und ebenso selbstverständlich wird die Antwort hier erscheinen. So sie denn kommt. Und die Links zu den entsprechenden Studien. So es diese denn gibt.

Damit die Diskussion nicht einschläft, war der 50-jährige Rottweil-Tuttlinger so freundlich, uns die Kernerkenntnis seiner sicher tiefschürfenden wissenschaftlichen Recherche knackig zusammenzufassen:

“Es geht bei dem Vorschlag allein um die Selbstverwirklichung von Lesben und Schwulen und nicht um das Wohl der Kinder.”

Aha. Wieder was gelernt.

Wer es schafft, mir drei nachvollziehbare Argumente zu liefern, die mir erklären, warum der Adoptionswunsch eines heterosexuellen Paares, das auf natürlichem Wege keine Kinder bekommen weniger der Selbstverwirklichung desselben dient, als der Wunsch eines homosexuellen Paares, das auf natürlichem Wege eben auch keine Kinder bekommen kann, gewinnt eine von mir eine liebevoll selbst gebastelte Pappkrone, und wird von mir für den Rest seines Lebens nur noch mit: “Sehr wohl, eure unangefochtene Majestät der Meinungswissenschaft.” angesprochen.

Na, Herr Kauder? Schreiben Sie mir schon?