Im Grunde ist die gestern im Bundeskabinett beschlossene Reform des Tierschutzgesetzes eine gute Nachricht. Auch, weil damit die betäubungslose Kastration von Ferkeln in Deutschland endlich verboten wird. Allerdings nicht sofort. Auch nicht mit Beginn des nächsten Jahres. Sondern 2017.
Vermeidung von Ebergeruch am Schlachtkörper
Sinn und Zweck der Kastration ist es, den sogenannten Ebergeruch zu vermeiden, der sich bei 10 bis 50 Prozent der männlichen Schweine mit eintreten der Geschlechtsreife entwickelt. Oder einfacher formuliert: Die Verbraucher mögen es nicht, wenn Schweinefleisch nach Schwein riecht. Deshalb darf es das nicht.
38 Kastrationen pro Minute
Und weil das so ist, schneidet man den Ferkeln einfach die Hoden ab. In Deutschland 20 Millionen mal im Jahr, also bei 38 Ferkeln in jeder einzelnen Minute. Dauert ja auch nur ein paar Sekunden, denn in aller Regel erfolgt die Operation ohne schmerzlindernde Medikamente davor, danach oder währenddessen. Selbst das Wort “Operation” ist beschönigend, wovon man sich hier überzeugen kann. Oft wird die Wunde nicht einmal desinfiziert. Das ist laut § 5 Abs. 3 Nr. 1a des bisherigen Tierschutzgesetzes auch völlig in Ordnung ist. Solange das Ferkel noch keine acht Tage alt ist. Danach geht das nicht mehr, was verstehe wer wolle.
Ferkelkastration: Das Wohl des Tieres hat Priorität. Ab 2017. weiterlesen