Der tägliche Verkehrskollaps um Amsterdam und Den Haag katapultiert die kleinen Niederlande auf die vorderen Plätze einer zweifelhaften europäischen Top Ten. Kilometerlange Staus auf chronisch überlasteten Hauptstrecken schaffen das unmögliche und lassen die Zeit in der Rush Hour regelmäßig still stehen. Also hat man geforscht und gebrütet und ist – Hoppla! – auf ein Patentrezept gestoßen. Eine moderne computergestützte KFZ-Steuer für die Grimms Tapferes Schneiderlein Pate gestanden haben könnte.
Ab 2012 nämlich erledigt man sieben auf einen Streich. Mindestens: Der Sonntagsfahrer zahlt weniger als der Berufspendler, der Limousinen-Besitzer mehr als der Kleinwagenlenker und der Umweltschützer weniger als der Abgassünder. Gleichzeitig belohne man die, die ihren Wagen zur Hauptverkehrszeit stehen lassen und bestrafe jene, die unverbesserlich auf staugefährdeten Hauptstrecken fahren. Nebenbei mache man den öffentlichen Personennahverkehr attraktiver, senke den Kohlendioxidausstoß und wahrscheinlich auch die Zahl der Verkehrstoten.
Möglich wird das alles durch eine topmoderne ausgeklügelte Software, die Hollands Verkehrsdaten in Echtzeit auswertet, und den Fahrzeugbesitzern die KFZ-Steuer anhand der tatsächlichen Autonutzung in Rechnung stellt. Ach ja, und natürlich durch ein kleines Kästchen, eine sogenannte On-Board-Unit, die man liebevoll OBU nennen kann, die klein und unscheinbar ist, und deren flinken Einbau sogar der Staat bezahlt.
Ein Segen also? Nein, ein Fluch.
Die On-Board-Unit darf man sich vorstellen, wie ein Navigationsgerät mit eingebautem Handy. Das Gerät zeichnet minutiös auf, wann man mit seinem Auto wo unterwegs ist und funkt diese Daten an eine Verkehrsleitstelle. Die ermittelt aus den empfangenen Koordinaten die zurückgelegte Strecke und multipliziert diese mit den gemäß Tageszeit fälligen Gebühren. Die so berechnete KFZ-Steuer wird dem Fahrzeughalter bequem monatlich vom Konto abgebucht.
Im Klartext bedeutet das, es ab 2012 in den Niederlanden nicht mehr möglich sein wird, sich in seinem Auto ohne staatliche Überwachung fortzubewegen. Die ominöse Verkehrsleitstelle kann stets genauestens Auskunft darüber geben, welches Auto sich wann wo befand und befindet. Also: könnte.
In der offiziellen Imagebroschüre nimmt man sich den Sorgen von Datenschützern freilich verantwortungsvoll an:
Schutz persönlicher Daten gewährleistet
Die Informationen, die vom Gerät gesendet werden, sind gesetzlich und technisch geschützt. Nur dem Autofahrer sind diese Daten bekannt. Der Staat erhält keine Fahrtdaten und kann Autos nicht überwachen. Auf diese Weise ist der Schutz der persönlichen Daten von Verkehrsteilnehmern gewährleistet.
Der erfahrene Leser merkt es sofort: diese Zeilen haben mehr mit Autosuggestion als mit der Realität zu tun. Heise illustriert sehr eindrucksvoll, dass bisher nicht einmal die Entwickler solcher sogenannter Car-to-X-Systeme sicher sind, wie Datenmissbrauch künftig ausgeschlossen werden kann.
Die für die Entwicklung der Software zuständige Firma ARS räumt die Möglichkeit der Erstellung von Bewegungsprofilen in einer anderen Regierungsbroschüre, die den enormen technologischen Standard der Niederlande preist, sogar selbst ein. Über ein ganz ähnliches Projekt in Stockholm heißt es da:
“Mit einem solchen System wäre es eine Kleinigkeit, auch Personenbewegungen zu verfolgen. "Das ist möglich", gibt Linssen zu, "aber der Datenschutz in Schweden ist streng. Diese Option ist daher in unserem System ausgeblendet. Wir kennen nur die Fahrzeiten der Autos, nicht die bestimmter Personen."
In meinen Augen ist außer der OBU selbst nichts an dieser Angelegenheit eine Kleinigkeit. Denn, wenn es möglich ist, totalen Zugriff auf die Mobilitätsdaten der Bürger zu bekommen, warum sollte man ihn dann nicht nutzen? Die Daten werden ohnehin erhoben. Warum sollte man sie nicht auswerten?
Mit einem Schlag könnte man so beispielsweise alle KFZ-Diebstähle in den Niederlanden aufklären. Und alle Entführungen. Und alle verlorenen Verfolgungsjagden nach Banküberfällen. Vorausgesetzt die Verbrecher sind bescheuert genug, die OBU weiterhin spazieren zu fahren, was ich bezweifle.
Was aber mit brenzligen Situation, in der Mobilitätsdaten beweisen könnten, dass man eben nicht zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort war? Dass man einen bestimmten Unfall nicht verursacht oder ein bestimmtes Verbrechen nicht begangen haben kann? Ist es dann vertretbar die Daten nicht auszuwerten?
“Mautdaten sind Fahndungsdaten” ließ sich Bundesanwalt Kay Nehm am Rande des 44. deutschen Verkehrsgerichtstages zitieren, womit der Bogen zur Situation in Deutschland geschlagen wäre. Denn auch in Deutschland ist es theoretisch heute schon, möglich weite Teile der bürgerlichen Mobilität auszuwerten: Jedes Auto – ausdrücklich nicht nur LKW – wird an den Mautbrücken über deutschen Autobahnen fotografiert. Die Fotos all jener Fahrzeuge die nicht mautpflichtig sind, werden natürlich innerhalb von Sekundenbruchteilen wieder gelöscht, wie das Betreiberkonsortium Toll Collect auf seiner Website verspricht. Nehm ist nicht der erste, der das gern offiziell ändern würde. Auch Herr Schäuble hatte dies in seiner Zeit als Bundesinnenminister angeregt.
Verkehrsminister Ramsauer brachte die Einführung einer technologiegestützten PKW-Maut in Deutschland erst kürzlich ins Gespräch, wurde dann aber zurückgepfiffen. Auch Grünen-Chef Özdemir bekundete öffentlich seine Sympathie mit dem holländischen System, was all jene verblüffen dürfte, die die Wahrung von Bürgerrechten bisher als grüne Grundfeste missverstanden hatten.
Der ADAC indes beruhigt: „Das Rechnungsmodell verlangt wie bei einem Handy eine Einzelabrechnung. Wer will 40 Millionen Autos in Deutschland erfassen und abrechnen, ohne dass es ein Zuschussgeschäft wird?“, ließ er über seine Sprecherin Maxi Hartung ausrichten.
Auch die Niederländer mögen das neue System nicht. Laut einer Umfrage von “De Telegraaf” lehnen 62 Prozent der Bevölkerung den wahr werdenden Verfolgungswahn ab. Das jedoch wird wenig nützen: Wer einen Ausfall der OBU während der Fahrt nicht binnen 8 Stunden meldet, riskiert 6 Monate Gefängnis oder alternativ eine Geldstrafe von bis zu 18.500 €.