Die Top-8-Argumente für die Beschneidung von Jungen – und ihre Dekonstruktion

In einem überfälligen Richterspruch hat das Landgericht Köln in der letzten Woche entschieden, dass die religiöse Beschneidung von Jungen den Tatbestand der Körperverletzung erfüllt und damit strafbar ist.

Das einzig vorstellbare Urteil am Ende eines solchen Prozesses, finde ich. Vor allem jüdische und muslimische Religionsverbände sind da anderer Meinung. Das überrascht mich nicht, aber es regt mich auf. Noch mehr habe ich mich über ein Interview geärgert, das der CSU-Bundestagsabgeordnete Norbert Geis heute morgen im Deutschlandfunk gab. Die Argumente der Beschneidungs-Befürwörter sind ideologisch verbrämt oder nicht zu Ende gedacht. Meistens beides.
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