10 Sätze über die nötige Revision öffentlicher Urteile

“Ich kommentiere natürlich Gerichtsentscheidungen nicht, kann aber sagen: Die Tatsache, dass Hoeneß jetzt dieses Urteil so angenommen hat, nötigt mir hohen Respekt ab.”, sprach Bundeskanzlerin Angela Merkel gestern in Münchener Pressemikrofone. Auch Seehofer, Seibert und Beckenbauer sind ganz ergriffen von dieser – wovon eigentlich? Von dieser Selbstverständlichkeit würde ich sagen: Ein Gericht fällt nach einem fairen, genau beobachteten und offenbar einwandfreien Prozess ein Urteil und der Verurteilte nimmt es hin. Was bitte soll er denn sonst tun?

Es scheint ein sehr weit verbreiteter Irrglaube zu sein, dass ein Angeklagter seinen Fall in die Revision bei einem höheren Gericht geben könnte, falls das Urteil der ersten Instanz nicht nach seinem Geschmack ausfällt. Voraussetzung für eine Revision ist jedoch, dass a.) neue Beweismittel zur Verfügung stehen, die im ursprünglichen Prozess nicht berücksichtigt wurden oder b.) das erstinstanzliche Urteil wegen Verfahrensfehlern oder der Befangenheit von Richtern bezweifelt werden darf.

Nichts von beidem ist im Fall Hoeneß gegeben, im Gegenteil: Im Verfahren gegen Hoeneß gab es einen Deal, den es im Falle einer Revision garantiert nicht geben würde. Um das Verfahren nicht monate- oder gar jahrelang zu verzögern, wurde die Steuerschuld des angeklagten Pi mal Daumen auf 28,5 Millionen Euro festgelegt, ohne dass die Unterlagen, aus denen die exakte Steuerschuld hervorginge, genau geprüft wurden. Zum Nachteil des Angeklagten, war das sicher nicht; andernfalls hätte Hoeneß Anlass und Chance auf eine Revision des Prozesses gehabt – und genutzt.

Ich finde es verblüffend, beängstigend und peinlich, wie stark persönliche Sympathie (Hoeneß) beziehungsweise Antipathie (Wulff) die Wahrnehmung eines Gerichtsprozesses gegen eine öffentliche Person beeinflusst: Wulff bleibt trotz Freispruch zwielichtig, Hoeneß wird, weil er das Urteil gegen sich akzeptiert, beinahe respektabler als vorher.

3 Gedanken zu „10 Sätze über die nötige Revision öffentlicher Urteile“

  1. eine treffende analyse der nichts hinzuzufügen ist.
    und 27 mio euro sind eine so enorme summe, dass die haftstrafe, die zudem auch noch zu einer freigängerhaft werden soll(nur zur schlafenszeit im gefängnis),als mildvolles urteil gelten darf. außerdem, nach spätestens 2/3 der haftstrafe darf er wieder daheim schlummern.
    interessant finde ich den vergleich mit herrn wurlf. ich kann ihn nicht leiden, und ich weiß, dass mein empfinden unfair ist, trotzdem würde ich auf einer sympathieskala (wulf: angeblich und unbewiesen 700,-); (höneß: bewiesene und unbestrittene satte 27 mio) herrn höneß bessere noten geben. zu dem thema gibt es verschiedene studien( prof kirstens), die gut belegen, das gutaussehende täter, bzw täter, die sympathischer auftreten, eine nachweisbar mildere trafe erhalten.
    ich glaube, dass ich(wir)diesem emotionalen treiben ein stück weit ausgeliefert bin. ich mss es mir nur bewusst machen und in meine symathiskala einbauen. der letzte satz ist der eigentliche grund meines kommentars.
    bitte weitere analyse-reiche artikel.

  2. Natürlich empfinden wir Sym- bzw. Antipathie, das passiert ganz unwillkürlich und ist meines Erachtens daher weder gut oder schlecht. Als Publizist/in sollte man sich dieses Impulses aber bewusst sein um seine Texte nicht allzu tendenziös geraten zu lassen.

  3. Hallo Ron,
    erstmal Danke für Dein Blog. Lese ich immer wieder gerne. Was den Prozess um Hoeneß angeht, wunderte ich mich vor allem über die große öffentliche Bereitschaft, einem steuereintreibenden Staat eine laute, moralische Stimme zu verleihen. Doch ist Steuergesetzgebung per se Recht, dass allein auf “positiven”, also selbst-gesetzten Grundsätzen beruht, d.h. erstmal völlig außerhalb von moralischen Grundsätzen steht, und auch wandelbar ist. Diesen Aspekt habe ich in der öffentlichen Diskussion völlig vermisst.
    Zur Revision: die wäre in diesem Fall bestimmt drin gewesen, weil die Interpretationsspielräume unter dem Titel “Selbstanzeige” doch groß zu sein scheinen. Dieser Eindruck hat sich mir jedenfalls bei den öffentlichen Äußerungen des Landgerichts München am Tag vor der Urteilsverkündung ergeben. Hast Du mal “Foucault – Überwachen und Strafen” gelesen? Kann ich empfehlen.

    Grüße, Karola (@k_lora auf Twitter)

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