Warum verhindern Sie das Ehegattensplitting für die Homo-Ehe, Herr Dr. Schäuble?

Ich sehe ja ein, dass die eingetragene Lebenspartnerschaft eine prima Sache für unser Land ist. Die Homos kriegen ein bisschen Romantik und was offizielles in die Hand und sind fürderhin gegenüber Hasimausi oder Schnuffelbärli voll unterhaltspflichtig inklusive Versorgungsansprüchen die über eine Entpartnertung (volksmündlich hier auch gern Scheidung genannt) hinaus reichen. Die Sozialsysteme werden entlastet (auch weil Witwen- und Betriebsrenten erst langwierig gerichtlich erkämpft werden mussten) und es kommen ordentlich Steuern, weil das Ehegattensplitting für die Homo-Ehe einfach nicht gilt.

Noch nicht. Geht es nach dem Willen von Wolfgang Schäuble bleibt das auch so. Es wird aber nicht nach seinem Willen gehen. Jedenfalls nicht mehr lange. Heute schrieb ihm folgenden Brief:

Sehr geehrter Herr Dr. Schäuble,

wenn man diesem Bericht des Nachrichtenmagazins DER SPIEGEL Glauben schenken darf, haben Sie bei der Finanzministerkonferenz von Bund und Ländern in der letzten Woche gegen die steuerliche Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe interveniert. Da verschiedene Finanzgerichte die steuerliche Bevorzugung von Verheirateten gegenüber Verpartnerten bereits als unzulässig deklariert haben, stand mal wieder zur Debatte, das Ehegattensplitting endlich auf gleichgeschlechtliche Lebenspartner auszuweiten. Spitzenbeamte der Finanzbehörden hatten sich dem Bericht zufolge bereits auf diese Gleichstellung verständigt, um einer entsprechenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vorzugreifen, die ohnehin für das nächste Jahr erwartet wird. Man wollte sich so vor der möglichen Anfechtung Tausender Steuerbescheide schützen.

Gegen diesen Beschluss haben Sie ihr Veto eingelegt. Zur Begründung heißt es in einem internen Vermerk, dass die vorzeitige Gleichstellung in Ihren Augen “die Argumentationslinie des Ministeriums in den beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren schwächen” würde.

Ich wüsste gern, ob Sie das wirklich glauben und falls nicht, was Ihre tatsächlichen Beweggründe waren.

Wenn man sich die bisherigen Urteile zum Ehegattensplitting ansieht, scheint es mehr als unwahrscheinlich, dass das Bundesverfassungsgericht die bisherige Regelung bestätigen wird. Vielmehr deuten alle Zeichen daraufhin, dass die eingetragene Lebenspartnerschaft der heterosexuellen Ehe steuerlich künftig gleichgestellt werden muss. Wie sollte man eine gegenteilige Entscheidung auch vernünftig begründen?

Ein Bericht der Süddeutschen Zeitung rechnet vor, dass von dieser Gleichsstellung gerade einmal 25.000 eingetragene Lebenspartnerschaften betroffen wären, deren Steuerersparnis sich auf 30 Mio. Euro pro Jahr summieren würde. Das ist verschwindend wenig, wenn man sich vor Augen führt, dass die bestehende Regelung für heterosexuelle Paare zu Steuerermindereinnahmen von 15 Mrd. Euro (!) jährlich führt.

Wie könnten Sie ihr Votum also glaubhaft erklären, wenn nicht durch einen Verweis auf den grundgesetzlich verankerten “besonderen Schutz der Ehe”? Falls sie diesen besonderen Schutz tatsächlich bemühen wollen, möchte ich Sie bitten zu erklären, wie dieser in Ihren Augen heute noch zu rechtfertigen ist.

Soll die vielbeschworene “Familie als Keimzelle der Gesellschaft” gefördert werden, müssten homosexuelle Paare die gleiche Unterstützung wie heterosexuelle erfahren, da sie mit den gleichen Pflichten wie Eheleute füreinander einstehen, bisher aber nicht die gleichen Rechte genießen.

Ist mit dem “Schutz der Ehe” eigentlich die Förderung von Kindern gemeint, verfehlt das Ehegattensplitting ebenfalls seinen Zweck. Kinder, die bei alleinerziehenden Elternteilen oder bei Eltern ohne Trauschein aufwachsen haben davon nämlich gar nichts, während sich kinderlose Ehepaare von den nichtgezahlten Steuern unter Umständen einen Extraurlaub leisten können.

Geht es Ihnen beim „besonderen Schutz der Ehe“ aber um die steuerliche Förderung von „konservativen Werten“, so haben Sie und ich offenbar ein sehr unterschiedliches Verständnis des Wortes „konservativ“. Oder habe ich mir den Unterschied zwischen „konservativ“ und „überholt“ nur eingeredet?

Fragt sich
freundlich grüßend
Ronald Gerber

Sollte ich eine über einen freundlichen Laber-Rhabarber-Textbaustein hinausgehende Antwort erhalten, lest ihr sie zuerst!

 

Ein Gedanke zu „Warum verhindern Sie das Ehegattensplitting für die Homo-Ehe, Herr Dr. Schäuble?“

Kommentare sind geschlossen.